Kindesmißhandlung durch Gerichte und Jugendämter


Gutachter, Verfahrensbeistände und Einrichtungen als Erfüllungsgehilfen


Vor einer breiten Öffentlichkeit unbemerkt, greifen Gerichte und Jugendämter in Deutschland jährlich hundertfach unsachgemäß, die Grundrechte von Eltern und Kindern verletztend, in Familien ein und nehmen Kinder in staatliche Obhut, ohne zuvor ausführlich – und den Anforderung an dieses 'letzte Mittel' entsprechend – ordentlich ermittelt oder im Vorfeld primär anzuwendende Möglichkeiten zur Familienhilfe bzw. das Belassen der Kinder im nahen familiären Umfeld der Eltern geprüft zu haben.

Der folgende aktuelle Fall dokumentiert exemplarisch das leidvolle und folgenreiche Handeln von Behörden und Gerichten:


Mein Name ist Frank Sonneborn. Es war, glaube ich, im Sommer 2016, daß wir, Mutter, Vater, vier Kinder, während eines Urlaubs zum ersten Mal mit dem Wort "freilernen" in Kontakt kamen. Eine junge Familie hatte sich beim Frühstück zu uns gesellt, und wir sprachen über dies und das. Ich fragte, welche Schule die beiden noch kleinen Mädchen einmal besuchen würden, hier, so fernab von Hauptstraßen und öffentlichem Nahverkehr. Die Antwort des Vaters überraschte mich: Keine Schule, man wolle im Leben lernen - frei lernen. Das saß. Ich hätte niemals ermessen, welchen Einfluß dieses Wort einmal auf unser Leben und den Fortbestand unserer Familie haben würde.

Nach unserer Rückkehr nach Rügen ging mir das Gespräch mit dem Familienvater nicht aus dem Kopf und ich begann, zum Freilernen zu recherchieren; häufig in Gesellschaft meiner damals 12jährigen Tochter. Ich fand Gefallen an der Idee, auf die Wünsche und die Fähigkeiten von Kindern – aber auch Befindlichkeiten – zu hören und sie individuell zu fördern anstatt ihre Köpfe neun bis 13 Jahre uniform mit Wissen zu allen möglichen und unmöglichen Themen versorgen zu lassen.

Wir erarbeiteten, nachdem wir uns viel Zeit genommen und uns ausführlich mit den mutmaßlichen Vor- und Nachteilen des vom Staat unbeaufsichtigten Lernens in Freiheit beschäftigt hatten, ein kurzes Konzept und begaben uns zum zuständigen Schulamt nach Greifswald.

Der dortige Schulrat zeigte sich offen und interessiert, gab aber zu bedenken, daß die deutsche Schulpflicht derartige Ideen und Verhaltensweisen nicht vorsehe, er uns auffordern müsse, den Schulbesuch der Kinder fortzusetzen und sicherzustellen.

In den darauffolgenden Monaten wurden wir einmal vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes zum gemeinsamen Gespräch eingeladen. Ich erschien mit allen vier Kindern, meine älteste Tochter wurde angehört und um ihre eigene Einschätzung zum Freilernen gebeten. Die anderen im Gang spielenden Kinder müßten – auf meine Frage hin – nicht gehört werden; man könne keine Kindeswohlgefährdung erkennen.

Weitere Monate vergingen, bis sich eine Delegation des Jugendamtes bei uns einfand und mit ernster Miene erklärte, es gäbe dringenden Gesprächsbedarf. Ich vereinbarte mit der Kindesmutter die Wahrnehmung eines Termins direkt am nächsten Tag. Obgleich sich unsere Situation vor Ort und unsere Einstellung zu Sinn bzw. Unsinn von SchulPFLICHT weder im Großen, noch im Kleinen verändert hatte, sähe man nun Anzeichen für eine latente Kindeswohlgefährdung und würde diese Einschätzung gern vom einem Gericht überprüfen und unsere Lebenswirklichkeit bewerten lassen.


„Wir müssen nicht lange verhandeln, ich habe meine Entscheidung bereits getroffen.“

Es sollte anders kommen. Anders, als wir erwartet hatten. Und genauso anders, als es die beiden Prozeßbeiligten des ASD erwarten konnten.

Bereits die Befragung unserer Kinder durch die Richterin verlief unangemessen, rethorische Stilmittel (Gedächtnisprotokoll vom selben Nachmittag: "Du glaubst doch wohl nicht, Du könntest Deine Wünsche ohne Schulabschluß erreichen." "Du lebst in einer Blase.", "Du wirst genauso Hartz IV empfangen wie Deine Eltern.", "Glaubst Du, mir macht jeder Tag gleich viel Spaß?" "Ich stehe auch nicht gern früh auf." "Ich schreibe mir einen Tagesplan, damit ich nichts vergesse.") konnten unsere beiden ältesten Kinder nicht parieren; für sie endete die Befragung tränenreich. Verfahrensbevollmächtigte Friederike Kellotat (Stralsund) und Richterin kommunizierten auffällig vertraut miteinander; die 'Anwältin der Kinder' unterstützte diese nicht, nahm nicht Partei für sie ein.

Die Richterin protokollierte, meine große Tochter sei mit „bauchfreiem“ Oberteil erschienen. Bis heute habe ich nicht verstanden, welcher verfahrensrelevante Inhalt aus dieser Feststellung abgeleitet werden sollte, zumal der betreffende Hoodie nicht auffallend kurz ist, wie auf dem Photo zu sehen.

Der erste Satz von Richterin Lemcke-Breuel im anschließenden Termin – an die Verfahrensbevollmächtigte der Kinder gewandt – ließ erahnen, daß wir kein faires und ergebnisoffenes Verfahren zu erwarten hatten und kein unvoreingenommenes Gericht: "Wir müssen nicht lange verhandeln, ich habe meine Entscheidung bereits getroffen."

Diese Satz sollte nicht die einzige Besonderheit in unserer 'Verhandlung' bleiben. Die beiden Mitarbeiterinnen des ASD hatten keine Vorbereitungen für den Termin getroffen. Sie wußten keine Anträge zu stellen, und so soufflierte ihnen die Richterin ein ums andere Mal, was sie beispielhaft beantragen könnten: Die Inobhutnahme der Kinder und Verbringung in ein Internat. Dieses dürfe auch außerhalb des Bundeslandes gefunden werden. Die Eltern erhielten Besuchsrecht für die Wochenenden. Sie, die Familienrichterin, könne kraft Ihres Amtes das Sorgerecht auch in Gänze auf das Jugendamt übertragen, wobei sie erwartete, daß ein solcher Beschluß vom OLG in Rostock im Beschwerdeverfahren gekippt werden könnte, sie gehalten wäre, "Milde walten" zu lassen.

Frau Lemcke-Breuel hatte sich auf uns und das Thema "freilernen" insofern 'vorbereitet', als sie – an die Jugendamts-Mitarbeiterinnen gewandt – in die (vier bis 13) Jahre gekommene Urteile zitierte, in denen jeweils die elterliche Sorge eingeschränkt worden war. Ich halte dieses Verhalten für eine mindestens unangemessene Beeinflussung Prozeßbeiligter; ob es legitim ist, wäre zu klären. Aktuelle Urteile von bundesdeutschen Oberlandesgerichten aus den seinerzeit letzten zwei Jahren hatten unisono den Tenor, daß keine Eingriffe angebracht, denn angemessen wären. Diese Urteile waren unserer Familienrichterin unbekannt; sie bat mich um die entsprechenden Aktenzeichen.


„Ihre Kinder sind Analphabeten! Sie haben als Eltern völlig versagt!“

Unser jüngsten schulpflichtigen Kinder (neun und sechs) waren in ihrer jeweiligen Befragung angehalten worden, sinngemäß die Aussage "Ich gehe nicht zur Schule. Ich bin Freilerner." aufzuschreiben und ein paar Rechenaufgaben zu lösen. Beide Aufgaben lösten sie mehr schlecht als recht. Wenn man bedenkt, daß beide unter großem Druck standen und, was noch viel schwerer wiegt, mein jüngster Sohn nach der ersten Klasse noch gar nicht über derartige Schreib-Fähigkeiten verfügte, Division noch überhaupt nicht Unterrichtsstoff des älteren gewesen war, dann sind diese schulischen 'Leistungen' ganz anders zu bewerten als mit der, später in der Verhandlung verallgemeinernden Vorhaltung, unsere Kinder seien Analphabeten, wir hätten als Eltern völlig versagt.

Am Ende der Verhandlung war unser Sorgerecht in Sachen Schulbesuch verloren, eine Ergänzungspflegerin bestimmt. Unser substantiierter Vortrag wurde nicht zugelassen (Verletzung Art. 103 Abs. 1 GG, Anhörung Verfahrensbeteiligter), dieser könne ausführlich im Beschwerdeverfahren stattfinden, war die erklärte Ansicht der Richterin.

Es war nicht viel Zeit vergangen, als mich die eine der beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, Frau Jana Berger, anrief und uns Kindeseltern zu einem Gespräch nach Bergen bat. 'Unter vier Augen' verriet sie mir, daß sie nach der Verhandlung für Tage 'nicht zu gebrauchen' gewesen sei. So eine Vorgehensweise einer Familienrichterin hätte sie 'noch nie erlebt'. Frau Berger wollte eine Idee mit uns besprechen, mit der es möglich sein könnte, "die Kuh vom Eis zu holen". Ich war interessiert und folgte zusammen mit der Kindesmutter der ausgesprochenen Einladung. Der Plan war, eine "Aufsuchende Familientherapie" (AFT) einzurichten, auch um dem Familiengericht gegenüber Aktivität zu demonstrieren. Wir Eltern stimmten nach kurzer Beratung zu und nahmen die "Familienhilfe" ab Januar 2019 für rund anderthalb Jahre wahr.

In den Wochen und Monaten nach der Gerichtsverhandlung haben Jugendamt und Ergänzungspflegerin noch in mehreren Terminen mit mir nach einer Lösung gesucht, die sowohl die Position von Schulamt und Gericht als auch unsere in Einklang bringen sollte. Je mehr Zeit verging, umso deutlicher wurden die Forderungen des Jugendamts sowie deren Drohungen; mittlerweile wurde dieselbe Situation wie vor dem Gerichtstermin – nämlich unsere Lebenswirklichkeit – ausdrücklich als Kindeswohlgefährdung eingestuft. Eine dieser 'angepaßten' Einschätzung zugrundeliegende Veränderung hatte es keine uns bekannte gegeben.

Anders, als in Aussicht gestellt, wurde die Beschwerde vor dem OLG Rostock letztendlich im schriftlichen Verfahren entschieden, nachdem drei Termine zur mündlichen Verhandlung aus unterschiedlichen, Gründen verworfen werden mußten. Das erstinstanzliche Urteil wurde bestätigt.

Soweit die 'Vorgeschichte'! Der viele Lesestoff war leider unumgänglich, weil er unbedingt relevant ist für Einordnung und Bewertung des Beschlusses, der nach den Sommerferien zum Entzug unseres Sorgerechts führen sollte.

Im Sommer dieses Jahres 2020 wurden wie erneut vom Familiengericht geladen; diesmal zur Verhandlung im Hauptsache-Verfahren. Nach einem Moment der Verwunderung hatten wir Eltern verstanden, daß das erste Verfahren eines mit einstweiligen Rechtsschutzes war.

Es erschienen die Verfahrensbevollmächtigte, die Fachgebietsleiterin "Sozialpädagogischer Dienst Rügen" Anja Grüner, ein mir unbekannter Mitarbeiter des Schulamtes, eine hinzugezogene psychologische Gutachterin, Frau Beate Labs, und wir als Eltern. Der Termin war kurz; wir wurden u. a. gefragt, ob wir mit der Begutachung unserer Kinder einverstanden wären. Wir waren. Dieser wurde bestimmt auf den 18.08.2020.

Die Gutachterin kam, sah und urteilte. Ihr Auftrag war, die Interaktion zwischen den Kinder und mir als hauptsächlich mit der Kinderbetreuung beschäftigten Elternteil psychologisch zu bewerten und herauszustellen, ob Auffälligkeiten vorliegen, Defizite, Entwicklungs-Verzögerungen o. ä. Zusätzlich ersuchte sie, sich das Wohnhaus von meinen Kindern zeigen zu lassen. Ich fragte sie bei der Verabschiedung nach einer ersten Einschätzung. Sie werde das Gutachten verfassen, war ihre Antwort.

Nach heutigem Kenntnisstand lag dieses dem Gericht am 19.08.2020 vor. Ein mit uns abgestimmer Haus-Termin der Familienrichterin wurde von dieser kurzfristig 'aus dienstlichen Gründen' vom 15.09. auf den 31.08.2020 vorverlegt. Die Änderung erfuhren wir am Vorabend des Termins, als ein Freund unseren Briefkasten leerte. Wir befanden uns zu dritt im Urlaub in Berlin. Noch am Abend des 30.08. versandte ich ein Fax vom Hotel aus an das Gericht mit der Information, daß wir ortsabwesend sind und ich um einen neuen Termin bitte.

Nach Aussage der Richterin hat sie das Fax nicht rechtzeitig erreicht, und so begaben sich Frau Lemcke-Breuel und die Verfahrensbevollmächtigte auf unser Gelände. Zwar ist Frau Kellotat im Besitz meiner Rufnummer, sie hat mich aber erst später telefonisch erreicht, um mitzuteilen, man befände sich auf unserem Hof. Ob diese Begehung legitim war ohne unsere ausdrückliche Zustimmung oder unser Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung – Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – dadurch verletzt, bedarf juristischer Klärung. Keinesfalls jedoch konnten sich Richterin und Bevollmächtigte einen Eindruck vom Zustand im Haus machen, da dieses verschlossen war.

Ihre Eindrücke vom Außenbereich des Hauses in Verbindung mit dem von Frau Labs erstellten Gutachten waren Frau Lemcke-Breuel Anlaß genug, noch am selben Tag einen Beschluß zu erlassen, der das Sorgerecht unserer Kinder auf das Jugendamt übertrug und die umgehende Inobhutnahme der Kinder anordnete.

Am 01.09.2020 erschienen morgens gegen 9:30 Uhr vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Jugendamtes und übergaben mir den benannten Beschluß mit der Bitte, die Kinder samt Wechselwäsche für ein paar Tage herauszugeben. Ich erbat mir etwas 'Bedenkzeit', um die Situation mit unserem (Freilerner-)Anwalt besprechen zu können. Zeitgleich erstattete ich meinen beiden ältesten Kinder kurz Bericht und wies sie an, jetzt wird es 'abenteuerlich', das Haus durch ein Fenster zu verlassen und sich in der Nähe zu verstecken – seitdem befinden wir uns auf der 'Flucht'.

Ich war mir zu diesem Zeitpunkt – und bin es noch immer – 100%ig sicher, richtig und auch rechtens gehandelt zu haben. Richterin Lemcke-Breuel hat sich zu keiner Zeit damit aufgehalten, uns anzuhören, sie hat sich keinen persönlichen Eindruck von den Verhältnissen im Haus verschafft, und sie kann darüber hinaus unmöglich mit "großer Wahrscheinlichkeit" vorhersagen, daß Wohnort, übrige Lebenswirklichkeit oder der Einfluß von mir auf die Kinder eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB hervorrufen können oder schon darstellen.

Wir bewohnen seit mehr als zehn Jahren ein Haus, daß bereits bei einem Besuch von Mitarbeitern des ASD im Jahre 2011 für 'grenzwertig' befunden wurde, ohne, daß irgendwelche Beeinträchtigungen bei unseren Kindern festzustellen wären. Sie sind dem jeweiligen Alter entsprechend entwickelt, selbständig, vielseitig interessiert, kognitiv unauffällig, empathisch, wach, mutig, stark und gesund.

Folgende Fehler und 'Ungenauigkeiten' sind mir während der Verfahren aufgefallen:

  • Vorwegnahme des Resultats der Verhandlung bereits im ersten Satz
  • einseitige Vorbereitung
  • Beeinflussung der verfahrensbeteiligten ASD-Mitarbeiterinnen
  • Verfahrensbevollmächtigte erst nach deren Teilnahme am ersten Gerichtstermin des Hauptsache-Verfahrens zur Bevollmächtigten bestellt
  • Beschluß ohne Wohnraum-Begehung (durch Richterin)
  • Mißachtung von Verhältnißmäßigkeit und Elternrechten
  • Vorenthalten des psychologischen Gutachtens
  • keine Würdigung des Berichts der Aufsuchenden Familientherapie zur Entwicklung der Kinder und ihrem Verhältnis zu den Eltern

Es gibt Anlaß zur Hoffnung, den Beschluß, nötigenfalls über den Instanzenweg, aus der Welt zu schaffen oder wenigstens stark aufzuweichen. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht entscheidet regelmäßig, daß auch in sehr viel unklareren Fällen das Recht der Eltern auf das Zusammenleben mit ihren Kindern höher zu bewerten ist, als die reine Annahme von Gerichten und Jugendämtern, daß Kindeswohlgefährdungen nicht auszuschließen seien.

Nur noch kurz: Ich habe zuletzt Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an das Bundesverfassungsgericht gesandt. Dieser wurde zwar zur Entscheidung angenommen, was schon selten genug ist, aber nicht wunschgemäß entschieden. Meine Ausführungen seien nicht ausfühlich genug gewesen und ich hätte den Instanzenweg ausschöpfen müssen. Dieser jedoch, so heißt es im Beschluß, sei gar nicht möglich; er ist "nicht anfechtbar". - Scheinbar ein eher dehnbarer Begriff, den ich als juristischer Laie nur falsch interpretieren kann.

Gestern, am 23.10., gelangte ich zu der Information, daß das besagte Gutachten noch überhaupt nicht erstellt ist, die Kinder noch gar nicht begutachtet, sondern 'lediglich' Anzeige durch die Gutachterin erstattet wurde. Es stellen sich die Fragen, wieso im Beschluß dann eindeutig das Wort "Gutachten" als Grundlage steht und zweitens, wieso von der Anzeige am 19.08. bis zum Besuch der Richterin am 30.10. elf Tage ins Land gehen konnten, wenn meine Kinder hochgradig gefährdet waren. – Gar ein Fall von 'unterlassener Hilfeleistung' durch Richterin und Jugenamt? Die Kinder und ich wurden übrigens rund 2 Stunden von Frau Labs gefilmt. Eine schriftliche oder anderweitig aufgezeichnete Ermächtigung durch mich gab und gibt es dazu übrigens nicht!

To be continued …


Deutschland, am 24.10.2020